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„In Südtirol gehören wir zu den ersten in Europa, wo den Bürgerinnen und Bürgern in Erwartung eines einheitlichen europäischen Systems ein Corona-Pass angeboten wurde, um Lockerungen der Anti-Corona-Regelungen zu ermöglichen“, betonte Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung. Nun begrüße das Land Südtirol die Standardisierung auf europäischer Ebene: „Unser Corona-Pass fließt durch die bisherige Vorbereitung problemlos und ohne Aufwand in das neue europäische System ein – somit gilt ab 1. Juli das digitale COVID-Zertifikat der EU.“ Bis dahin gelte weiter der Corona-Pass Südtirol, der danach vom einheitlichen europäischen Zertifikat abgelöst werde, erklärte Kompatscher.
Die Bürgerinnen und Bürger bekommen in diesen Tagen eine E-Mail oder ein SMS vom Gesundheitsministerium in Rom mit den Anweisungen, wie sie den Green Pass abrufen und aktivieren können, wozu es die Gesundheitskarte braucht. Das Zertifikat gilt als digitaler Nachweis dafür, dass man entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist. Die digitale Version kann man auf einem mobilen Gerät speichern. Es gibt auch eine Papierfassung. Beide Versionen weisen einen QR-Code mit zentralen Informationen sowie eine digitale Unterschrift auf. Weiter gültig bleiben auch die entsprechenden Zertifikate des Sanitätsbetriebs auf Papier.
Seit der Einführung am 6. Mai ist der Corona-Pass 283.000 Mal heruntergeladen worden. „Rund 600.000 Nutzungen wurden registriert“, berichtete Gesundheitslandesrat Widmann. „Da die Südtiroler Datenbank bereits sehr gut vorbereitet ist, funktioniert die Übermittlung der Daten zu Geimpften, Genesenen und negativ auf Corona Getesteten für den Pass ans Ministerium in Rom einwandfrei und das Ministerium könne allen Interessierten nun den Nachweis schicken“, zeigte sich Widmann zufrieden. Ab 1. Juli gilt der Nachweis, den das Ministerium derzeit auf Italienisch und Englisch ausstellt, dann in allen Mitgliedsstaaten der EU. Der Landesrat erinnerte daran, dass die jeweiligen nationalen Behörden für die Ausstellung zuständig seien und auch weitere Nachweise anerkennen könnten. Bei den Tests gelten nach derzeitigem Stand negative Ergebnisse von PCR-Tests und Antigen-Tests für den Green Pass. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Infos zum digitalen COVID-Zertifikat der EU:
Webseite der EU (auf Deutsch):
Webseiten des Gesundheitsministeriums (auf Italienisch):
https://www.dgc.gov.it/web/ oder www.salute.gov.it
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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