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Veröffentlicht
am 02.03.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

Mehr Geld für energetische Sanierungsmaßnahmen

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am 02.03.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red
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Die VZS klärt auf: Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung sanieren möchte, hat anstelle der verschiedenen Steuerabzüge (siehe https://www.consumer.bz.it/de/steuererleichterungen-fuer-immobilien) die Möglichkeit, einen Landesbeitrag in Anspruch zu nehmen. Laut VZS hat das Amt für Energie und Klimaschutz einige Änderungen eingeführt: So beträgt etwa die Förderhöhe nun je nach Maßnahme und erfüllten Mindestanforderungen zwischen 30% und 80% auf die zulässigen Kosten.

Die Gesuche um Förderungsgewährung müssen auch weiterhin vor Beginn der Arbeiten und im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Mai eingereicht werden. Dabei werden folgende Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energiequellen gefördert:

Für bestehende, beheizte Gebäude:

  • Wärmedämmmaßnahmen (Baukonzession vor dem 12.01.2005) an den Außenwänden, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen und Lauben
  • Austausch der Fenster und Fenstertüren (Baukonzession vor dem 12.01.2005)
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Baukonzession vor dem 12.01.2005)
  • Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten (Baukonzession vor dem 12.01.2005), gefördert wird dabei die Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Lauben und Terrassen, sowie der Austausch von Fenster und Fenstertüren und der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen (Baukonzession vor dem 01.01.2013)
  • Austausch von Öl- und Gaskesseln in Mehrfamiliengebäuden für Gebäude mit mind. 5 beheizten Baueinheiten und 5 Eigentümern (Baujahr Zentralheizung vor 2007)
  • Energetische Check-up für Mehrfamiliengebäude mit mind. 5 Baueinheiten und mind. 5 Eigentümern

Folgende Maßnahmen werden sowohl für bestehende als auch neue Gebäude vergeben:

  • Einbau thermischer Solaranlagen
  • Einbau von Wärmepumpen gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage (mind. KlimHaus B)
  • Einbau von Speicherbatterien für eine netzgebundene Photovoltaikanlage

Weitere Infos rund um die Förderungen sind im kostenlosen Infoblatt „Förderungen im Baubereich“ der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Dieses ist über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

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