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Die VZS klärt auf: Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung sanieren möchte, hat anstelle der verschiedenen Steuerabzüge (siehe https://www.consumer.bz.it/de/steuererleichterungen-fuer-immobilien) die Möglichkeit, einen Landesbeitrag in Anspruch zu nehmen. Laut VZS hat das Amt für Energie und Klimaschutz einige Änderungen eingeführt: So beträgt etwa die Förderhöhe nun je nach Maßnahme und erfüllten Mindestanforderungen zwischen 30% und 80% auf die zulässigen Kosten.
Die Gesuche um Förderungsgewährung müssen auch weiterhin vor Beginn der Arbeiten und im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Mai eingereicht werden. Dabei werden folgende Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energiequellen gefördert:
Für bestehende, beheizte Gebäude:
Folgende Maßnahmen werden sowohl für bestehende als auch neue Gebäude vergeben:
Weitere Infos rund um die Förderungen sind im kostenlosen Infoblatt „Förderungen im Baubereich“ der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Dieses ist über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
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