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Die Verknappung und Verteuerung vieler Rohstoffe, Produkte und der Energie bringt viele Unternehmen nach wie vor in schwierige Situationen. Kalkulationen entsprechen nicht mehr dem ursprünglichen Preis, sodass Angebote nicht mehr kostendeckend geschweige denn gewinnbringend sind. Als Unterstützungsmaßnahme für die Unternehmen u.a. in Zusammenhang mit Corona, hat die italienische Regierung zu Beginn des Jahres ein Dekret erlassen. Dieses sieht eine sogenannte Preisrevisionsklausel vor, welche auf alle Ausschreibungen angewendet werden muss, die nach dem 27. Januar 2022 veröffentlicht wurden. Eine Preisrevision findet dann statt, wenn die Preisschwankungen der einzelnen Baumaterialen höher als fünf Prozent in Vergleich zu dem Preis zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots sind. Die Bestimmung gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Für viele Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bedeutete dieses Zeichen ein Aufatmen. Dieser zusätzliche Sauerstoff hielt aber nicht lange an bzw. wird nicht überall zur Verfügung gestellt. „Leider erhalten wir immer mehr Rückmeldungen von Seiten unserer Mitglieder, dass mehrere öffentliche Körperschaften die Anträge für Preisrevisionen ablehnen“, erläutert lvh-Direktor Thomas Pardeller. Der lvh hat sich seit Beginn der Preisanstiege im Bereich Energie, Treibstoffe und Rohmaterial für die Berücksichtigung dieser Faktoren bei der öffentlichen Auftragsvergabe eingesetzt. „Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde auf nationaler Ebene geschaffen, auch das Land Südtirol hat sich für die Maßnahme ausgesprochen. Insofern erhoffen wir uns, dass die Unternehmen die Chance der Preisrevisionen auch wahrnehmen können und die öffentlichen Körperschaften sich an die Bestimmung halten“, unterstreicht Pardeller.
Quelle: lvh/redSupport BARFUSS!
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