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Der lvh macht darauf aufmerksam, dass die Green-Pass-Pflicht mehrere Südtirols Handwerksbetriebe nach wie vor in eine schwierige Situation versetzt. Besonders die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, den Green Pass der Mitarbeiter zu kontrollieren, um die Ausführung bestehender Aufträge und Arbeiten um- und fortsetzen zu können, erklärt der lvh in der Presseaussendung, der hofft, dass es bald hinsichtlich dieser Kontrollpflicht Entlastungen für die Unternehmen geben wird. Die römische Confartigianato setzt sich derzeit für einen Änderungsantrag zum Thema Überprüfung des grünen Passes ein. Dieser sieht vor, dass die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber eine Kopie ihres Green Passes aushändigen können. Damit wären die Arbeitnehmer für die Dauer der Gültigkeit ihres Green Pass von Kontrollen befreit. „Diese Abänderung würde die derzeitigen Überprüfungen durch den Arbeitgeber vereinfachen und gleichzeitig die Kontinuität der Unternehmenstätigkeit gewährleisten“, betont lvh-Präsident Martin Haller, „sollte der Antrag definitiv angenommen werden, würde die Unternehmensorganisation von den täglichen Kontrollen bedeutend entlastet werden.“
Ein weiterer Änderungsvorschlag zielt darauf ab, keine Sanktionen mehr zu verhängen, wenn die Gültigkeit des Green Passes während der Arbeitszeit verfällt. Die betroffene Person soll die Möglichkeit haben, die eigene Arbeitsschicht noch fertigzumachen, bevor sie den Arbeitsplatz verlässt. Verbesserungen könnte es bei positiver Abstimmung im Senat auch bei den befristeten Verträgen geben, die zur Vertretung von Arbeitnehmern ohne grünen Pass abgeschlossen werden: Die Höchstdauer soll auf zehn Arbeitstage festgelegt und die Beschränkung auf eine einmalige Verlängerung abgeschafft werden. „Wir hoffen, dass diese Vorschläge vom Plenum im Senat in dieser Form angenommen werden. Dies würde eine weitgehende Entlastung für unsere Betriebe bedeuten“, unterstreicht der lvh-Verbandschef.
Quelle: lvh/redSupport BARFUSS!
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