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Ansuchen um Erlaubnis für die Beherbergung sowie die Meldung der Tätigkeit und des Tätigkeitsbeginns sind bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Landestourismusentwicklungskonzepts 2030+ (LTEK) nicht mehr möglich: Dies hat die Landesregierung jetzt beschlossen.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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