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Veröffentlicht
am 13.09.2021
Quelle
Südtiroler Sanitätsbetrieb/red

Long-Covid: Abkommen zwischen Sanitätsbetrieb und INAILS

Veröffentlicht
am 13.09.2021
Quelle
Südtiroler Sanitätsbetrieb/red
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Das Abkommen entstand in Zusammenarbeit mit der Primarin der Infektionsabteilung, Elke Maria Erne, und der ärztlichen Landesleiterin des INAIL Südtirol, Primarin Ornella Capozzi. Erne war es, die bereits seit einigen Monaten eine eigene Ambulanz für Long-Covid-Patienten ins Leben gerufen hat – und der ständig wachsende Zustrom an Menschen, die auch noch Wochen nach ihrer Erkrankung an Folgeschäden wie Erschöpfung, Müdigkeit, Muskelschmerzen und neurologischen Ausfällen wie z.B. Gedächtnisschwierigkeiten leiden, beweist, wie wichtig dieser Schritt war.

Da das INAIL als Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle für die physische und psychische Wiedergesundung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig ist, war es für Landesleiterin Ornella Capozzi eine logische Schlussfolgerung, dass auch die Kosten für die Betreuung und Behandlung nach berufsbedingten Infektionen mit Folgen vom INAIL übernommen werden.

Konkret geht es dabei darum, dass mitunter auch mehr als 12 Wochen nach der Erkrankung Beschwerden auftreten, die vom INAIL – falls durch die Fachleute der Long-Covid-Ambulanz bestätigt – als sog. „biologische Schäden“ eingestuft werden. Dazu werden von der Arbeitsmedizinerin mitgeteilte Personen innerhalb von 7 Tagen in der Long-Covid-Ambulanz einer ausführlichen Untersuchung, u.a. einer neuropsychologischen Abklärung, unterzogen.

Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb/red

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