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Der lhv unterstützt die von der Landesregierung genehmigte Förderschiene für Südtiroler Unternehmerinnen.
Erleichterung für Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen: zukünftig erhalten sie finanzielle Unterstützung, wenn sie ihre Tätigkeit aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Kindererziehung unterbrechen und sich pro tempore von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten lassen wollen. Bis zu 20.000 Euro können interessierte Frauen zukünftig für diesen Zweck beantragen.
Der lvh setzt sich seit vielen Jahren für eine Unterstützung der Unternehmerinnen in Südtirol ein und hat im Rahmen der Ausarbeitung der Förderung verschiedene Vorschläge eingebracht. Dazu zählt u.a. die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf am Unternehmen beteiligte Familienangehörige. Angenommen wurde auch der Vorschlag des lvh, das Arbeitsverhältnis einer bereits beschäftigten Mitarbeiterin von Teilzeit auf Vollzeit aufzustocken und die Förderung hierfür zuzulassen. Positiv aufgenommen wurde darüber hinaus die Anregung, dass ein Projekt auch unterbrochen und wieder aufgenommen werden kann und nicht zwangsläufig an einem Stück ablaufen muss. Dies kann laut lvh eine bestimmte Flexibilität gewährleisten, die während der Schwanger- und Mutterschaft erforderlich sind.
Petra Holzer, Landesobfrau der Frauen im lvh zeigt sich erfreut über die neue Förderschiene: „Viele Unternehmerinnen haben ihre Kinder in Vergangenheit mit ins Büro, in den Salon oder auch in die Werkstatt genommen, um ihre Arbeit fortsetzen zu können. Viele haben sich arrangiert, aber ideal war die Situation nicht. Die neue Förderschiene ermöglicht uns eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Über Details zu den Kriterien, der Antragstellung und den Pflichten der Begünstigten informiert der lvh unter 0471 323267/63 oder unter kredit@lvh.it.
Quelle: Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister/redSupport BARFUSS!
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