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Obwohl es durchaus vorkommen kann, dass in einigen Fällen die Maut als „nicht bezahlbar“ erscheint (bei einem Streik etwa oder einer Fehlfunktion eines Automaten), ist es normalerweise dennoch nötig, die Maut zu bezahlen. Da die VZS in letzter Zeit viele Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erhalten hat, wurde jetzt ein Leitfaden erstellt, welcher die verschiedenen Fälle von Nichtzahlung der Maut, Zahlungsfristen und -modalitäten sowie Anfechtungsmodalitäten erläutert.
Weitere Infos unter:
https://www.consumer.bz.it/de/zahlungsaufforderungen-fuer-nicht-bezahlte-autobahngebuehren
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