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Veröffentlicht
am 28.01.2022
Quelle
Dachverband für Natur- und Umweltschutz/red

Landessozialbeirat wird wieder aktiv

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am 28.01.2022
Quelle
Dachverband für Natur- und Umweltschutz/red
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Der institutionsübergreifende Tisch war 2014 abgeschafft worden, jetzt erlebt er einen Neubeginn. „Damit kann nun ein unverzichtbares sozialpolitisches Steuerungsinstrument wieder tätig werden“, kommentiert Wolfgang Obwexer, Präsident des Dachverbandes für Gesundheit und Soziales: „Seit der Abschaffung des Beirates hat es keinen institutionsübergreifenden Tisch mehr gegeben, wo die sozialgesellschaftlichen Entwicklungen kontinuierlich reflektiert und Antworten im Netz aller Dienste gesucht wurden. Das brachte zunehmend Unsicherheiten und führte dazu, dass wichtige Entscheidungen vorwiegend von der Verwaltung geprägt wurden.“

Die Tatsache, dass es natürlich weiterhin Austausch und Fachgespräche gab, reichte für den Dachverband nicht aus, denn sie wurden jeweils nur vorübergehend einberufen: „Institutionelle Beiräte haben die Aufgabe, Entwicklungen kontinuierlich zu verfolgen, zu kommentieren und einen laufenden Prozess der Einbeziehung speziell auch jener Organisationen zu gewährleisten, welche die Adressaten des Sozial- und Gesundheitswesens sind: die Betroffenenorganisationen“, betont Dachverband-Geschäftsführer Georg Leimstädtner. Der Dachverband vertritt heute rund 60 Mitgliedsorganisationen, die vor allem als Betroffenenverbände aber auch als gemeinnützige Dienstleister tätig sind.

„Mit dem Sozialbeirat sichern wir jenen Austausch, der zur Gestaltung eines bedarfsorientierten Sozialwesens erforderlich ist. Eine auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmte Landespolitik braucht die Mitwirkung der Betroffenenorganisationen, die ihre langjährige Erfahrung in der Arbeit mit sozialbedürftigen Menschen und ihre Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Sozialwesens einbringen“, so Obwexer. „Es wäre fahrlässig, angesichts der vielschichtigen sozialen Herausforderungen auf einen ständigen Tisch dieser Art zu verzichten, wo auf der Basis des gemeinsamen Wissens, der jeweiligen Zuständigkeiten und Erfahrungen, über die Maßnahmen zum Sozialwesen beraten wird“, unterstreicht Georg Leimstädtner.

Der Sozialbeirat unterbreitet der Landesregierung Vorschläge zur Landesgesetzgebung, verfasst Gutachten zu Gesetzesentwürfen und begleitet die Erarbeitung des Landessozialplanes. Außerdem soll der Sozialbeirat Vorschläge zu Sozialleistungen erarbeiten und zu relevanten sozialen Themen Stellung beziehen.

Quelle: Dachverband für Natur- und Umweltschutz/red

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