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Veröffentlicht
am 29.07.2022
Quelle
lpa/red

Landesregierung genehmigt Nachtragshaushalt 2022

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am 29.07.2022
Quelle
lpa/red
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Am 14. Juni hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2022 vorgelegt; am heutigen Freitag (29. Juli) hat der Südtiroler Landtag nun das entsprechende Gesetz für das Jahr 2022 und den Dreijahreszeitraum 2022-204 nach Debatte im Plenum genehmigt. Zum freien Überschuss von rund 404 Millionen Euro am Ende des Haushaltsjahres 2021 kommen weitere Einsparungen und höhere Einkünfte hinzu. Damit stehen insgesamt Geldmittel im Ausmaß von 458 Millionen Euro zur Verfügung, die auf die verschiedenen Landesabteilungen aufgeteilt werden (LPA hat berichtet).

In vielen Bereichen werden mit dem Nachtragshaushalt laufende Kosten abgedeckt, deren Finanzierung für das gesamte Jahr 2022 im ursprünglichen Haushaltsgesetz noch nicht vollständig vorgesehen war. Neue Ausgaben sind hingegen hauptsächlich für den Bereich Familie vorgesehen. Zudem ist es Ziel des Nachtragshaushalts, die Folgen der gestiegenen Rohstoffkosten und Konsumgüter abzufedern und die nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

Die Ausgaben nach Ressorts

Der Großteil der Geldmittel wird im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmanns eingesetzt, darunter 20 Millionen Euro als “Una-Tantum-Beitrag” für den neuen Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag. Verschiedene Fonds sollen ermöglichen, bereits vorgesehene Vorhaben umzusetzen, bei denen sich die geschätzten Kosten erhöhten haben. 53 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt stehen dem Gesundheitsbereich zur Verfügung, 29 Millionen dem Bereich Europa, Innovation, Forschung und Kommunikation.

Ein Schwerpunkt des Nachtragshaushalts liegt im Bereich Soziales und Wohnbau. So kann das Ressort für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau über 78 Millionen Euro verfügen, wovon 44 Millionen bereits für laufende Leistungen eingesetzt werden. 10 Millionen sind für soziale Leistungen vorgesehen, 23 Millionen für den sozialen Wohnbau.

Die im Ressort Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Bevölkerungsschutz verfügbaren zusätzlichen 102 Millionen Euro werden vorwiegend ins ländliche Wegenetz und zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung zur Verfügung gestellt. 19 beziehungsweise 52 Millionen Euro stehen für die Bereiche Landwirtschaft und Forstwirtschaft zur Verfügung.

Von den knapp 95 Millionen Euro im Bereich Mobilität sollen 65 Millionen für die Instandhaltung im Eisenbahnbereich, für die Abdeckung erhöhter Kosten in den Bereichen Asphaltierung, Strom und Treibstoffpreise sowie in die nachhaltige Mobilität.

Das Ressort für Deutsche Bildung und Kultur, Bildungsförderung, Handel und Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Arbeit und Integration erhält aus dem Nachtragshaushalt weitere 40,7 Millionen Euro, mit denen vorwiegend Förderungen für die Wirtschaft und Kultur finanziell abgedeckt werden.

Das Ressort für Italienische Schule und Kultur, Umwelt und Energie kann weitere 16,5 Millionen Euro investieren: 3 Millionen für den Bereich Kultur und Schule. 13,4 Millionen stehen für den für den Umweltbereich zur Verfügung, ein Teil davon ist für die energetische Sanierung und und den Gewässerschutz vorgesehen.

Von den im Ressort für Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt verfügbaren zusätzlichen 3,1 Millionen Euro wird der Hauptanteil in bereits vorliegende Vorhaben im Bereich Denkmalpflege fließen.

Das Ressort Hochbau, Grundbuch, Kataster und Vermögen schließlich wird die aus dem Nachtragshaushalt zugewiesenen knapp 843.000 Euro vorwiegend für die Verwaltung des Bereichs Vermögen verwenden.

Quelle: lpa/red

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