Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Bisher wurden Studienbeihilfen für universitäre Ausbildungen des dritten Studienzyklus, Spezialisierungskurse, verpflichtende Ausbildungs- oder Berufspraktika, Forschungsdoktorats-, ein PhD- oder Doktoratsstudien gewährt. Nun gibt es eine solche Studienförderung auch für universitäre Ausbildungen zur Erlangung einer Lehrbefähigung. Eingeführt wird eine Studienbeihilfe im Rahmen der postuniversitären Ausbildungen für den Ausbildungslehrgang zur Erlangung der Lehrbefähigung an deutschen und ladinischen Mittel- und Oberschulen in der Höhe von 1000 Euro.
Eine dritte Neuerung ist die Anerkennung des Fernunterrichts während eines epidemiologischen Notstandes: Die Verordnung sieht vor, dass Ausbildungen in diesem Falle „teilweise auch über Fernunterricht“ erfolgen können.
Festgelegt sind in der Durchführungsverordnung die Höhe der Studienbeihilfen und deren Bemessung sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienförderung. Nach der heutigen Entscheidung der Landesregierung unterzeichnet die Direktorin der Abteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, das diesbezügliche Dekret, das nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft tritt und in der Folge für alle Anträge gilt, die im Rahmen der nächsten Wettbewerbsausschreibung im kommenden Jahr eingereicht werden.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support