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Veröffentlicht
am 10.03.2022
Quelle
LPA/red

Land fördert Betriebsinvestitionen von Kleinunternehmen

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am 10.03.2022
Quelle
LPA/red
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Die Förderung der Klein- und Kleinstunternehmen stelle eine wichtige Maßnahme dar, um vor dem Hintergrund der Corona-Krise Wirtschaftsstruktur und Arbeitsplätze zu sichern, so das Land in einer Aussendung. Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer verweist darauf, dass das Land die bisherige Förderstrategie nach Schwerpunkten fortsetze, mit den neuen Förderrichtlinien für das Jahr 2022 allerdings neue Prioritäten vorgebe: “Wir wollen jene Betriebe besonders anerkennen, die jungen Menschen ausbilden”, unterstreicht Landesrat Achammer, “daher gibt es für Lehrbetriebe im Rahmen der Antragsbewertung und der Erstellung der Rangordnung künftig 30 anstelle der bisher zehn Punkte.”

Auch ein nachhaltiges Wirtschaften der Betriebe wird erstmals belohnt. “Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes sollen Unternehmen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung zehn Punkte erhalten”, informiert Landesrat Achammer. “Nachhaltigkeit ist auch in der Wirtschaft ein zunehmend wichtiges und grundlegendes Thema, dem wir in den kommenden Jahren noch mehr Gewicht beimessen werden.” Geplant sei, ein System zu entwickeln, das die Bemühungen der Unternehmen in diese Richtung belohne.

Weiterhin gilt ein besonderes Augenmerk den Nahversorgungsbetrieben. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht oder Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt oder ein neues Unternehmen gründet, erhält zusätzliche Punkte. Besonders berücksichtigt wird auch das weibliche und das junge Unternehmertum. Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten. Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 10. März und in der Folge bis 30. April angesucht werden. Die Rangordnungen werden bis 30. Juni 2022 erstellt. Die Anträge sind online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.

Quelle: LPA/red

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