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Mit 1. Februar hat die Landesregierung den neuen Kubaturbonus, auch unter dem Begriff Baumassenbonus bekannt, neu geregelt.
Zwar kann das Kubaturgeschenk für Gebäudesanierungen auch weiterhin im Ausmaß von 20% der bestehenden Baumasse genutzt werden, und beträgt in jedem Fall mindestens 200 Kubikmeter, jedoch gelten künftig höhere Anforderungen an das Gebäude. In Zukunft muss als Folge der Sanierung mindestens ein KlimaHaus B entstehen oder die Zertifizierung R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen ist künftig zu berücksichtigen, erklärt die VZS in einer Aussendung.
Das Kubaturgeschenk des Landes kann auch für Neubauten bzw. im Falle von Abbruch und Wiederaufbau angewandt werden. In diesem Fall beträgt das Kubaturgeschenk 10% der zulässigen Baumasse. Dabei muss das gesamte Gebäude den KlimaHaus-Nature Standard erreichen und die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen erfüllen.
Weitere Infos rund um den Kubaturbonus und dem energiesparenden Bauen, sind in den kostenlosen Infoblätter der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind beim Verbrauchermobil, beim Hauptsitz, den Außenstellen des VZS oder unter www.verbraucherzentrale.it erhältlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
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