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Sachwalterinnen und Sachwalter unterstützen Menschen, die in ihrer Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Sie vertreten die Person vor Behörden und wahren deren Interessen, wobei jedoch die Handlungsfähigkeit des Betroffenen so geringfügig wie möglich eingeschränkt werden soll. Der Sachwalter beziehungsweise die Sachwalterin wird vom Vormundschaftsgericht ernannt. Dieses Recht steht Menschen mit einem niedrigen Einkommen zu, indem der Sozialsprengel der Sachwalterin beziehungsweise dem Sachwalter einen Beitrag von maximal 1200 Euro pro Jahr ausbezahlt. Die Entschädigung muss vom Vormundschaftsrichter zuerkannt werden.
Seit Dezember 2009 gibt es in Südtirol ein Verzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter, das vom Landesamt für Menschen mit Behinderungen geführt wird. Momentan sind darin 166 Personen eingetragen, die für andere Menschen eine Sachwalterschaft übernehmen. Für sie ist eine verpflichtende ständige Weiterbildung vorgesehen. Eine der Voraussetzungen, um in das Verzeichnis eingetragen zu werden, ist eine Grundausbildung von mindestens sechs Stunden oder eine entsprechende berufliche Ausbildung oder Tätigkeit.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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