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Am 22. Februar fand der erste Verhandlungstag statt. Die VZS berichtet darüber: “Der Senat hat entschieden, dass die Klage nach italienischem Recht zu verhandeln sei; dies wurde von den Rechtsbeiständen der Verbraucherzentrale unter der Leitung von RA Rodolfo Dolce und RA Stefano Dangel so gefordert, für den Fall, dass deutsches Recht keine Anwendung findet.
Um dem Gericht umfassenden Einblick in Doktrin und Jurisprudenz desselben zu gewähren, soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Neben dem umfangreichen Fragenkatalog des Senats werden auch die Fragestellungen der Parteien in das Gutachten aufgenommen werden.”
Auf die Frage von Richter Wiemerslage, wie die Parteien zu einem Vergleich stünden, hieß es von VW-Seite, man schließe nichts aus, könne dazu aber heute (gestern, AdR), am ersten Verhandlungstag, noch nicht Stellung nehmen.
Quelle: VZS/redSupport BARFUSS!
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