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Bekanntlich sollten Kindergarten- und Grundschulklassen erst ab fünf Infektionsfällen in den Fernunterricht geschickt werden, Oberschüler*innen erst in dem Moment, wenn mehr als 50 Prozent der Klasse positiv getestet sind. Jetzt hat die Landesregierung beschlossen, die staatliche Maßnahme abzuwarten, die derzeit ausgearbeitet werden. Bis dahin bleiben die aktuellen Regelungen aufrecht. Sollte die staatliche Lockerungsmaßnahme nicht zeitgerecht erlassen werden, wird die Landesregierung die entsprechende Regelung eigenständig umsetzen, heißt es aus Bozen.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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