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Veröffentlicht
am 25.01.2022
Quelle
LPA/red

Kindergärten und Grundschulen: Fernunterricht erst ab fünf Infektionsfällen

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am 25.01.2022
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LPA/red
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Mit dem heutigen Beschluss wird künftig in den Kindergärten und Grundschulen dieselbe Regelung für den Fernunterricht und die Schließung einer Kindergartensektion angewandt: Bei bis zu vier Infektionsfällen bleibt die Präsenz für jene, die geimpft oder genesen sind oder am Screening teilnehmen, aufrecht. Erst ab dem fünften Infektionsfall wird die Gruppe beziehungsweise Klasse in den Fernunterricht überstellt.

In der Oberstufe (Mittel-, Berufs-, Fach- und Oberschulen) wird hingegen folgende Regelung gelten: Von einem positiven Fall bis zu 50 Prozent innerhalb einer Klasse bleibt der Präsenzunterricht für alle, die geimpft oder genesen sind oder am Screening teilnehmen, aufrecht.

Eine weitere Erleichterung betrifft die Dauer des Fernunterrichts beziehungsweise Schließung der Kindergartengruppe – diese wird von zehn auf sieben Tage verkürzt.

Quelle: LPA/red

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