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Bei einem kürzlich stattgefundenen Treffen schlugen die Vertreter*innen der sh.asus vor, bei den ordentlichen Studienbeihilfen eine zusätzliche FWL-Schwelle einzuführen, in der die Studierenden zwar keine Studienbeihilfe erhalten, aber Anrecht auf die Teilrückerstattung der Studiengebühren hätten. „Von dieser zusätzliche Schwelle würde vor allem die Mittelschicht profitieren. Bisher kann man nur um eine Teilrückerstattung der Studiengebühren ansuchen, wenn man auch eine Studienbeihilfe bekommt. Der Übergang könne so fließender gestaltet werden”, so SH-Vorsitzender Matthias von Wenzl.
Landesrat Achammer wiederum brachte auch das Thema Studienkredite zur Sprache. Deren Einführung könne als Ergänzung zu den ordentlichen Studienbeihilfen angedacht werden, so sein Vorschlag. Die sh.asus sprach sich jedoch klar dagegen aus.
Die Vertreter*innen der sh.asus und der Abteilung Bildungsförderung waren sich darin einig, dass die Leistungsstipendien reformiert werden müssen. Aufgrund der Aussetzung bestünde jetzt die Chance dazu. Gleich zu Beginn forderte die sh.aus deren Wiedereinführung für das akademische Jahr 2021/22. Zum jetzigen Zeitpunkt steht aber noch nicht fest, ob genügend Mittel vorhanden sein werden. Weiters brachte die sh.asus vor, dass bei der nächsten Ausschreibung der Leistungsstipendien auch diejenigen miteinbezogen werden sollten, die im akademischen Jahr 2020/21 nicht ansuchen konnten.
Maßgebliche Änderungen forderte die sh.asus auch in Bezug auf die generellen Vergabemodalitäten, zum einen regte sie an, den Betrag der Leistungsstipendien zu senken. Damit könnte das Leistungsstipendium breiter gestreut werden und mehr Studierende kämen in dessen Genuss. Zum anderen sollte gesellschaftliches- oder Ehrenamtlichesengagement bei der Vergabe des Leistungsstipendiums mitbedacht werden. „Studierende, die sich ehrenamtlich engagieren – egal ob bei der Musikkapelle im Heimatort beim Weißen Kreutz oder bei Fridays For Future – leisten einen wichtigen Beitrag für die Zivilgesellschaft“, führt Julian Nikolaus Rensi, Vizevorsitzender der sh.asus aus.
Ebenso regten die Vertreter*innen der sh.asus an, sich bei der Neugestaltung und Erhaltung der Leistungsstipendien Ideen auch aus dem Ausland zu holen. Beispielsweise könnte man ähnlich wie beim Deutschlandstipendium eine zusätzliche Finanzierung der Leistungsstipendien durch Drittmittelgeber in Betracht ziehen. Damit könnten auch zusätzliche Stipendien für Studierende finanziert werden, die zwar die Voraussetzungen für ein Leistungsstipendium erfüllen, aber aufgrund der beschränkten Anzahl keines mehr erhalten.
Außerdem forderte die sh.asus eine flexiblere Gestaltung des Bezugszeitraums, die Berücksichtigung des Doppelstudiums und die Berücksichtigung von freien Wahlfächern bei der Angabe der Prüfungen.
Landesrat Achammer und von Wenzl wollen sich nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung der Vorschläge wieder treffen würden und etwaige Vorschläge zusammen diskutieren werde, um die Studienbeihilfe sowie die Leistungsstipendien an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.
Quelle: SH/redSupport BARFUSS!
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