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Veröffentlicht
am 22.06.2021
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Heimplätze für Studierende: Richtlinien coronabedingt abgeändert

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am 22.06.2021
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An die 600 Wohnplätze stellt das Land im Rahmen der Bildungsförderung für Studierende in Südtirol bereit. Diese können auf der Grundlage klarer Richtlinien in Anspruch genommen werden. Nachdem sich der Hochschulbetrieb in Corona-Zeiten verändert hat, Fernunterricht an der Tagesordnung stand und die Anwesenheit am Studienort nicht immer zwingend notwendig war, hat die Landesregierung heute (22. Juni) auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien für die Inanspruchnahme der Wohnmöglichkeiten überarbeitet.

Keine Mietpreisanpassung, weniger Studienerfolg nötig

„Um den Studierenden, die eine Wohnmöglichkeit des Landes nutzen, dabei zu unterstützen, coronabedingte Schwierigkeiten zu überwinden, haben wir für das kommende Bildungsjahr mehrere Erleichterungen vorgesehen“, informiert Landesrat Achammer. So verzichtet das Land auf eine Anpassung des monatlichen Mietpreises an die Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes der letzten drei Jahre. Der notwendige Mindeststudienerfolg für die Inanspruchnahme einer Wohnmöglichkeit im kommenden Studienjahr wird von 70 auf 40 Prozent des für die Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe erforderlichen Studienerfolgs gesenkt. Studierende können wieder aufgenommen werden, sofern sie am 31. Mai mindestens vier Monate lang einen Wohnplatz innehatten.

Ab 28. Juni kann angesucht werden

Anrecht auf einen Heimplatz haben Studierende, die an einer Hochschuleinrichtung in Südtirol in einen Bachelor- oder Master-Studiengang inskribiert sind. Sie können sich ab 28. Juni um eine Wohnmöglichkeit bewerben.

Informationen zu den Wohnmöglichkeiten für Studierende gibt es auf der Landeswebseite zuBildung und Sprache unter Bildungsförderung, im Abschnitt „Fördermaßnahmen für Studierende“. Die Online-Ansuchen für das akademische Jahr 2021/2022 finden sich im Dienstleistungsportal unter „Wohnmöglichkeiten für Studierende in Südtirol„.

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