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Veröffentlicht
am 13.10.2021
Quelle
Handelskammer/red

Handelskammer unterstützt Regelung zur Kurzzeitvermietung von Wohnungen

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am 13.10.2021
Quelle
Handelskammer/red
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In den vergangenen Jahren gab es in Italien einen starken Anstieg an privaten Wohnungen, die für Tourismuszwecke kurzzeitvermietet wurden. Dies ist vor allem auf das Aufkommen von Online-Buchungsportalen für Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, über die es auch kleinen Strukturen und ursprünglichen Privatwohnungen möglich ist, sich gut zu vermarkten.

Jedoch scheinen einige Wohnungen offiziell nicht als kurzzeitvermietete Unterkünfte auf. Für die öffentliche Hand ist es mit der aktuellen Rechtslage schwierig, diese Wohnungen herauszufiltern.

Deshalb möchte das Tourismusministerium eine Datenbank der für die Kurzzeitvermietung verwendeten Unterkünfte in Italien erstellen. In dieser soll jeder Beherbergungsbetrieb eine Identifikationsnummer erhalten, die auf jeder publizierten Werbeanzeige des Beherbergungsbetriebes aufscheinen muss. Mit dieser Identifikationsnummer ist es für die Finanzbehörden dann wesentlich einfacher, nichtregistrierte Unterkünfte herauszufiltern.

Laut Michl Ebner, der Präsident der Handelskammer Bozen, ist es wichtig, dass für alle Betriebe dieselben Voraussetzungen herrschen und ein fairer Wettbewerb am Markt stattfindet. Deshalb unterstützt die Handelskammer diese Initiative des italienischen Tourismusministeriums. Jedoch darf für die bestehenden Beherbergungsbetriebe keine zusätzliche Bürokratiebelastung entstehen.

Quelle: Handelskammer/red

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