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Die Ausschreibung richtet sich an Universitätsstudent*innen, die im akademischen Jahr 2020/2021 regulär an einer Universität eingeschrieben oder in diesem Jahr immatrikuliert worden sind und sich infolge der Covid-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Dazu zählen folgende Umstände: (1) Verlust oder Aussetzung der Arbeitstätigkeit eines Elternteils im Laufe des Jahres 2020 und im ersten Halbjahr 2021; (2) Umsatzrückgang von 30 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 betreffend die Arbeitstätigkeit eines selbständig oder als Inhaber eines Einzelbetriebs tätigen Elternteils; oder (3) Ableben eines selbständig oder als Inhaber eines Einzelbetriebs tätigen Elternteils aufgrund von Covid-19.
Die Studierenden in Not können für die Stipendien ansuchen, wenn sie nicht älter als 30 Jahre sind und ihren Wohnort in der Provinz Bozen haben. Im Ansuchen sind auch die Vorgaben hinsichtlich der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und der im akademischen Jahr 2020/2021 erzielten Kreditpunkte zu berücksichtigen.
Die Gesuche für die Gewährung eines Stipendiums können vom 1. bis 31. August 2021 eingereicht werden. Das Formular und die vollständige Ausschreibung sind auf der Webseite der Handelskammer Bozen unter www.handelskammer.bz.it > Transparente Verwaltung > Sektion „Subventionen, Beiträge und Zuschüsse“ zu finden.
Quelle: Handelskammer Bozen/redSupport BARFUSS!
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