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Vor einer Woche hat die Landesregierung grünes Licht für den sogenannten “IT-Bonus” für das Personal der Kindergärten und Schulen gegeben. Es handelt sich dabei um eine einmalige Rückerstattung von Ausgaben für die IT-Ausstattung, die im Zusammenhang mit dem coronabedingten Fernunterricht ab dem 5. März 2020 gekauft worden ist und noch bis zum 15. November 2021 gekauft wird. Umgehend haben die Bildungsdirektionen in Zusammenarbeit mit der Südtirol Informatik AG den Dienst zur online Gesuchstellung eingerichtet. Für das deutschsprachige Bildungswesen ist es: IT-Bonus | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol. Bis dato sind insgesamt 2270 Anträge eingegangen, davon 1788 in der Deutschen Bildungsdirektion, 415 in der italienischen Bildungsdirektion und 45 in der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion.
Klare Spielregeln haben die Bildungsdirektionen im Hinblick auf die Gesuchstellung definiert. Demnach sind alle Ansuchen zulässig, für welche die Rechnung auf die Lehrperson ausgestellt ist, sofern diese vom eigenen oder vom gemeinsamen Bankkonto mit dem Ehepartner bezahlt wurde. Auch Barzahlungen finden Berücksichtigung, sofern der Beleg auf die ansuchende Lehrperson ausgestellt ist oder die Bezahlung nachweislich über das Konto der Lehrperson vorgenommen wurde.
Das Schul- und Kindergartenpersonal kann noch bis zum 16. November über den Online-Dienst Antrag IT-Bonus den Antrag um Rückerstattung stellen. Anleitungen zum Ausfüllen des Antrags auf Rückerstattung stehen online zur Verfügung. Beizulegen sind die Rechnung über den Ankauf (Kassenbeleg oder Steuerquittung), Überweisungsbeleg (Transaktionsnummer) und Eingang der Transaktion (bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarte) oder Dokumentation der Belastung des Bankkontos sowie eine Kopie des Personalausweises.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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