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Das Oberschulzentrum “Gandhi” in Meran beherbergt mehrere Schulen der Oberstufe italienischer Muttersprache und wurde in den 1980er Jahren errichtet. Die Änderung des Raumprogramms und damit des Investitionsvolumens wurde aus verschiedenen Gründen notwendig, wie die einheitliche Verfahrensverantwortliche Elisabeth Ebner im technischen Bericht ausführt. Dazu zählen die weiterhin wachsenden Schülerzahlen – die Einschreibungen belaufen sich auf über 700 Schülerinnen und Schüler – sowie die Zunahme des Lehrpersonals. Sie machen es nötig, die bereits beschlossene Erweiterung um drei Klassenräume mit einem weiteren Klassenraum und weiteren sanitären Anlagen zu ergänzen. Derzeit stehen 32 Räumlichkeiten zur Verfügung.
Der Neubau wird auf dem Grünstreifen neben dem Hauptgebäude des Schulzentrums entstehen und mit diesem verbunden werden. Die bisher genehmigte Erweiterung gemäß den Schulbau-Richtlinien des Landes war von der Landesabteilung Hochbau und den Schul-Verantwortlichen gemeinsam mit Arch. Matteo Scagnol von MoDus Architects ausgearbeitet worden. Vorgesehen war die Errichtung eines Zubaus bestehend aus Erdgeschoss und erstem Stock. Dieser Zubau erhält nun ein zweites Stockwerk. “Damit fügt sich das neue Gebäude besser an das bestehende an und bildet einen einheitlichen Bau”, unterstreicht Ebner. Im neuen Gebäude werden die Verwaltungsbüros, das Lehrerzimmer und ein neues Klassenzimmer im obersten Stockwerk untergebracht. Die frei werdenden Räumlichkeiten im Hauptgebäude werden zu drei neuen Klassenräumen umgebaut. Durch einen separaten Eingang können die Räumlichkeiten auch abends oder im Sommer für Veranstaltungen für die Öffentlichkeit genutzt werden.
Aufgrund der Kubaturerhöhung wegen des zusätzlichen zweiten Stockwerks muss der geplante Grundriss des Bauvorhabens an die Bestimmungen laut Landesgesetz Raum und Landschaft angepasst werden. Auch muss aufgrund der Änderungen am Projekt eine urbanistische Überarbeitung erfolgen, zudem müssen die pandemiebedingten Kostenerhöhungen durch Anstieg der Rohstoffpreise berücksichtigt werden. Weitere Mehrkosten ergeben sich durch die Anpassung an die Brandschutzbestimmungen des gesamten Gebäudes, sowohl des bestehenden Gebäudes als auch des Neubaus.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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