BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
BARFUSS LogoSüdtiroler Onlinemagazin

Support Barfuss

Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus

BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
Veröffentlicht
am 30.06.2021
Quelle
LPA/red

Großelternkarte kann jetzt beantragt werden

Veröffentlicht
am 30.06.2021
Quelle
LPA/red
Damit BARFUSS weiterhin hinterfragen, aufklären, erzählen und berühren kann, brauchen wir DEINE Unterstützung!
Werde Teil unserer Community.
Teile unsere Story

Voraussetzung für das Ansuchen ist mindestens ein minderjähriges Enkelkind, zudem müssen die Großeltern den Wohnsitz in Südtirol haben. Die Karte gilt bis zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das (jüngste, angegebene) Enkelkind volljährig wird. Der Antrag auf die Großelternkarte erfolgt ausschließlich online unter www.provinz.bz.it/familypass. Eine Änderung des Antrages (z.B. bei der Geburt eines weiteren Enkelkindes) ist jederzeit online möglich. Die kostenlose Vorteilskarte ist persönlich und nicht übertragbar; als Sichtausweis erhalten die Inhaber Ermäßigungen und Vorteile in Geschäften und Einrichtungen in ganz Südtirol. Die Karte wird den Antragstellern von der Familienagentur per Post zugeschickt und ist dann sofort einsetzbar.

Informationen und Auskünfte gibt es online im Familienportal auf der Webseite des Landes Südtirol oder telefonisch unter 0471 418360.

Quelle: LPA/red

Dienste

  • News
  • Wetter
  • Verkehrsbericht

BARFUSS


Support BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support

© 2023 SuTi GmbH
© 2023 SuTi GmbH . Rennstallweg 8 . 39012 Meran . MwSt: 02797340219
DatenschutzNetiquetteCookiesImpressum