Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Voraussetzung für das Ansuchen ist mindestens ein minderjähriges Enkelkind, zudem müssen die Großeltern den Wohnsitz in Südtirol haben. Die Karte gilt bis zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das (jüngste, angegebene) Enkelkind volljährig wird. Der Antrag auf die Großelternkarte erfolgt ausschließlich online unter www.provinz.bz.it/familypass. Eine Änderung des Antrages (z.B. bei der Geburt eines weiteren Enkelkindes) ist jederzeit online möglich. Die kostenlose Vorteilskarte ist persönlich und nicht übertragbar; als Sichtausweis erhalten die Inhaber Ermäßigungen und Vorteile in Geschäften und Einrichtungen in ganz Südtirol. Die Karte wird den Antragstellern von der Familienagentur per Post zugeschickt und ist dann sofort einsetzbar.
Informationen und Auskünfte gibt es online im Familienportal auf der Webseite des Landes Südtirol oder telefonisch unter 0471 418360.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support