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Veröffentlicht
am 14.11.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

Gibt es ein Recht auf Nahrung?

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am 14.11.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red
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Das Recht auf Nahrung ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 in Artikel 3 (Recht auf Leben) und Artikel 25 (Recht auf einen Lebensstandard, der die Gesundheit und das Wohl gewährt, darunter Nahrung, Kleidung, Wohnung und ärztliche Versorgung) zugrunde gelegt, so die VZS. Völkerrechtlich verankert ist das Menschenrecht auf Nahrung im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1976 (Sozialpakt), dem 162 (von 193) Staaten beigetreten sind. Laut diesem Pakt hat „ein Jeder das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung“ sowie „das grundlegende Recht, vor Hunger und Mangelernährung geschützt zu sein“. Der zuständige UNO-Ausschuss hat präzisiert, dass jeder Mensch das Recht habe, gesunde und kulturell angemessene Nahrungsmittel zu erschwinglichen Preisen erstehen zu können, ohne dafür auf ausreichende Gesundheitsversorgung und Bildung verzichten zu müssen. Menschen müssen also entweder Zugang zu Ressourcen (Land, Wasser, Saatgut) haben, um selbst Nahrung zu erzeugen, oder ausreichend finanzielle Mittel für den Erwerb von Nahrung haben.

Die Vertragsstaaten sind rechtlich dazu verpflichtet, das Recht auf Nahrung zu garantieren und die entsprechenden Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Staaten dürfen Menschen nicht ihres Zugangs zu Nahrung berauben. Sie müssen den Zugang zu Nahrung vor Übergriffen Dritter durch gesetzliche oder polizeiliche Maßnahmen schützen. Nicht zuletzt müssen die Staaten den Menschen den Zugang zu Ressourcen und Mitteln zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erleichtern und Nahrung zur Verfügung stellen, wenn Menschen aufgrund von Naturkatastrophen, Krisen oder Konflikten nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Wenn der betroffene Staat dazu nicht imstande ist, ist internationale Hilfe vonnöten.

„828 Millionen Menschen hungern weltweit, mehr als drei Milliarden Menschen können sich eine ausgewogene Ernährung nicht leisten: in Bezug auf das Recht auf Nahrung besteht eine Riesenkluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, resümiert Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. Dr. Lucio Lucchin, der Initiator des Projekts „RI-NUTRI“ und vormals Primar des Dienstes für Diätetik und klinische Ernährung im Krankenhaus Bozen, unterstreicht: „Unsere derzeitige Ernährung ist nicht nachhaltig. Es ist dringend notwendig, die globalen Ernährungssysteme zu überdenken. Deshalb macht das Projekt RI-NUTRI auf diese Probleme und Themen aufmerksam.“

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

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