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Veröffentlicht
am 10.05.2022
Quelle
lpa/red

Gewässer: Neue Kompetenzen für Gemeinden

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am 10.05.2022
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lpa/red
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Artikel 58 des Landesgesetzes über die Gewässer sieht vor, dass die Landesregierung auf Vorschlag der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz die Anhänge zum Gesetz ajourieren, ersetzen und ändern kann, und zwar aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen, dringenden Umständen oder bei Änderungen der gemeinschaftlichen Bestimmungen.

Mit der Abänderung wird dem Bürgermeister die allgemeine Zuständigkeit für die Einleitung von nicht oder nur schwach verunreinigtem Niederschlagswasser sowie die Zuständigkeit für die Einleitung von verunreinigtem Niederschlagswasser von Parkplätzen übertragen. „In diesen Fällen handelt es sich nämlich nicht um toxische Parameter und zudem werden einfache Reinigungstechniken angewendet“, unterstreicht Landesrat Vettorato. „Das bedeutet auch weniger Bürokratie, da eine Projektbewertung von Landesseite wegfällt. Das Verfahren wird verschlankt, die Gemeinde kann gegebenenfalls eine urbanistische Bewertung durchführen.“ Auch die Zuständigkeit für die Lagerung, Behandlung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Pestiziden wird eingefügt, „mit Ausnahme der Behandlungsanlagen mit einer Kapazität von mehr als 200 Großvieheinheiten und der durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs gefährdeten Gebiete.“

Quelle: lpa/red

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