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Es genügt also, dass nach der verpflichtenden Isolationszeit die Bestätigung des negativen Testergebnisses beim Wiedereintritt in die Schule vorgelegt wird; alternativ gilt auch die Bestätigung des Kinder- oder Hausarztes des Schülers bzw. der Schülerin. Auch bei Beendigung der Quarantäne muss das negative Testergebnis vorgelegt werden.
Für eine bessere Planung ersuchen die Schulstellen die Eltern, den Wiedereintritt vor Schulbeginn bei ihnen zu melden.
Der Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass die Tests in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehe http://sabes.it/test ) durchgeführt werden können. Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie am 7. bzw. 10. Tag bei den Apotheken bzw. Haus- oder Kinderärzten durchgeführt werden.
Um die Tests in Anspruch zu nehmen, muss ein Erkennungsdokument vorgelegt werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb/redSupport BARFUSS!
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