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Veröffentlicht
am 19.01.2023
Quelle
LPA/red

Für postuniversitäre Studienbeihilfen ansuchen

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am 19.01.2023
Quelle
LPA/red
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Studienbeihilfen im Bereich der postuniversitären Ausbildungen werden für Studiengänge des dritten Studienzyklus wie Spezialisierungskurse oder Masterstudiengänge der zweiten Ebene, verpflichtende Ausbildungs- oder Berufspraktika, Doktoratsstudien (PhD) und universitäre Lehrgänge zur Erlangung einer Lehrbefähigung vergeben, die im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 begonnen haben oder fortgesetzt werden.

Ob eine Studienbeihilfe gewährt wird und in welcher Höhe, hängt von der wirtschaftlichen Lage der Familie ab. Die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familie erfolgt auf der Grundlage des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL). Dieser wird im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) erstellt.

Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen, was den vorab erreichten Hochschulabschluss, die Ausbildung selbst und die Staatsbürgerschaft beziehungsweise den Wohnsitz betreffen, können auf der Internetseite des Landes Südtirol im Portal Dienstleistungen nachgelesen werden.

Ansuchen persönlich, per Post oder telematisch einreichen

Das Ansuchen kann zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das Landesamt für Hochschulförderung per E-Mail (hochschulfoerderung@provinz.bz.it) oder über PEC (hochschulfoerderung.dirittostudiouni@pec.prov.bz.it), aber auch mittels persönlicher Abgabe direkt im Amt oder auf dem Postweg (Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, 2. Stock, Zimmer 215) eingereicht werden.

Die Rangordnungen und Berichtigungszeiträume des Zwischentermins vom 11. April 2023 und des Endtermins vom 2. Oktober 2023 sind auf der Internetseite des Landes Südtirol ersichtlich und werden unter „Formulare und Anlagen“ veröffentlicht.

Quelle: LPA/red

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