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Veröffentlicht
am 05.10.2021
Quelle
LPA/red

Für Landeskindergeld kann bis März 2022 angesucht werden

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am 05.10.2021
Quelle
LPA/red
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Ursprünglich galt als letztmöglicher Termin der 31. Dezember, jetzt können Familien bis Ende März 2022 für das Landeskindergeld ansuchen.

Mit dem Landeskindergeld werden Südtiroler Familien einkommensabhängig und je nach Familienzusammensetzung unterstützt. Jährlich erhalten damit über 26.000 Familien diese Leistung, deren Gesamtausgabe im Jahr 2020 bei 33,7 Millionen Euro lag. Das Landeskindergeld ist ein Beitrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten von minderjährigen Kindern oder Kindern bzw. Familienangehörigen mit einer Behinderung oder einer Zivilinvalidität. Erstmalige Ansuchen können ganzjährig eingereicht werden, für die jährliche Erneuerung hingegen gibt es eine Frist (31. Dezember), die nun um drei Monate verlängert werden soll. Nur damit ist garantiert, dass die Auszahlung des Landeskindergeldes ohne Unterbrechung am Jahresende fortgeführt wird.

Das Ansuchen kann bei allen Patronaten eingereicht werden, die dieses dann an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermitteln. Alternativ kann der Antrag auch online über das persönliche Portal myCIVIS eingereicht werden. Das Land Südtirol unterstützt Familien auf vielfältige Art und Weise, eine Auflistung und Informationen zu den finanziellen Unterstützungsleistungen ist online unter www.provinz.bz.it/familiengelder abrufbar.

Quelle: LPA/red

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