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Veröffentlicht
am 19.04.2023
Quelle
lpa/red

Familie und Beruf: Land unterstützt Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige

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am 19.04.2023
Quelle
lpa/red
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Eine neue Förderung des Landes soll künftig Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige aller Wirtschaftsbereiche unterstützen, wenn es darum geht Familie und Beruf zu vereinbaren.

In Zukunft erhalten mit der neuen Förderung Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten, die wegen einer Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Erziehung von zusammenlebenden Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, die Möglichkeit, sich von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten zu lassen. Der maximale Vertretungszeitraum wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht.

Bis zu 20.000 Euro für Vertretung

“Die Förderungen wird als De-minimis-Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gewährt”, erläuterte Abteilungsleiterin Manuela Defant. Sie verwies darauf, dass der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden könne. Die Unterstützungsmaßnahme kann von Unternehmerinnen und auch von Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden, deren Unternehmenssitz sich in Südtirol befindet, wo die Antragstellerinnen auch ihre berufliche Tätigkeit kontinuierlich ausüben müssen. Anspruchsberechtigt sind zudem Selbstständige und Freiberuflerinnen, die in Südtirol tätig sind, am Unternehmen beteiligte Familienangehörige, und Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit, die in Südtirol ansässig sind. Für eine Vertretung mittels Arbeitsvertrags ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt.

Familienplanung dürfe kein Luxus sein, erklärte Unternehmerin Marina Rubatscher Crazzolara, besonders angesichts des Geburtenrückgangs, der wiederum Ursache für den Fachkräftemangel sei. Die Vorsitzende des Handelskammer-Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums begrüßte daher die Fördermaßnahme, die es “Unternehmerinnen mit Kindern ermögliche, die Kontinuität des Betriebes zu gewährleisten”.

Ab sofort kann angesucht werden

Auf die hohe Anzahl der von Frauen geführten Betrieben im Gastgewerbe (2851) und in der Landwirtschaft (2769) verwies Landesrat Arnold Schuler: “Die Vereinbarkeit ist auch in diesen Sektorenein großes Thema und nicht immer leicht zu gewährleisten.”

Die Ansuchen können zu jeder Zeit gestellt werden, müssen aber auf vor dem Vertretungszeitraum, für welchen der Beitrag beantragt wird, mittels bereitgestellten Vordrucks und über zertifizierte elektronische Post (PEC) eingereicht werden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Landesregierung 200.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Gesuchstellung gibt es auf den Landeswebseiten zur Wirtschaftsförderung unter  https://wirtschaft.provinz.bz.it/de/foerderung-der-gewerblichen-wirtschaft.

Quelle: lpa/red

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