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Veröffentlicht
am 26.08.2022
Quelle
LPA/red

Fahrpläne der Öffis für Schulbeginn stehen

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am 26.08.2022
Quelle
LPA/red
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Die aktualisierten Fahrpläne werden nun an den Bushaltestellen ausgehängt. Der Mobilitätslandesrat legt Schülerinnen und Schülern sowie Eltern die Nutzung der Internetseite und der App südtirolmobil ans Herz: “Alle Fahrpläne und natürlich auch jene der Schulfahrten sind dort immer auf dem aktuellsten Stand.”

Um Hektik zu vermeiden, sollten die abo+ frühzeitig verlängern oder neu beantragt werden, erinnert das Mobilitätsressort. Der 15. September ist jedes Jahr Stichtag für die Gültigkeit der abo+ für Schülerinnen und Schüler. Bis zu diesem Datum sind auch heuer die bestehenden rund 70.000 abo+ noch gültig. Trotzdem lohnt es sich, die Verlängerung frühzeitig, möglichst jetzt schon zu veranlassen. Die ersten Tage im September sind oft hektisch. Der Ansturm auf die südtirolmobil-Kundenzentren ist in diesen Tagen erfahrungsgemäß sehr groß und die Telefonleitungen und Datensysteme sind mitunter überlastet.

Die jährliche Verlängerung der abo+ und auch die Neuansuchen erfolgen wie bisher ausschließlich online über die Webseite südtirolmobil und funktionieren sowohl mit als auch ohne den digitalen Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät). Im Vorjahr wurde die Online-Abwicklung deutlich gestrafft und vereinfacht, speziell für jene Ansuchen, die über das Nutzerkonto und mittels Bank-Lastschrift abgewickelt werden. Die Jahrespauschale von 20 Euro für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise von 150 Euro für Studierende kann online mit Kreditkarte bezahlt werden, mittels Bank-Lastschrift, Home-Banking oder auch direkt bei den Fahrkartenschaltern und bei einigen südtirolmobil-Verkaufsstellen.

Für den Südtirol Pass abo+ der Studierenden an Universitäten gibt es übrigens keinen fixen Gültigkeitstermin mehr. Diese abo+ können mit jedem beliebigen Datum beantragt oder erneuert werden. Sie sind ab Bezahlung der Jahresgebühr grundsätzlich ein Jahr plus 14 Tage gültig.

Für Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsmittel ab sechs Jahren gilt italienweit und somit auch in Südtirol weiterhin die Pflicht eine FFP2-Maske als Schutz vor dem Coronavirus zu tragen. Das Mobilitätsressort erinnert im Auftrag des Regierungskommissariats nochmals an diese auch in Südtirol weiterhin geltende staatliche Vorgabe und appelliert an die Schülerinnen und Schüler, die FFP2-Maske in den Bussen und Zügen zum eigenen Schutz und aus Respekt gegenüber anderen zu tragen.

Quelle: LPA/red

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