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Auf dem Programm stehen die Themenbereiche Nachhaltigkeit und Digitalisierung, für welche die EU-Gesetzgebung einiges an Schutz für Verbraucher:innen zu bieten hat. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien ist dabei eine wichtige Anlaufstelle, die Verbrauchern kostenlos hilft, Antworten auf ihre häufigsten Fragen zu finden, z. B. “Was mache ich, wenn mein Zug ausfällt?” oder “Kann ich vom Kauf eines Online-Games zurücktreten?“.
Nachhaltigkeit: Zug statt Auto, Flugscham und Co.
Junge Menschen sind längst für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert, wie man an der Fridays for Future-Bewegung erkennen kann. In ihrem Verbraucherverhalten spiegelt sich das wieder – Stichwort Flugscham. Immer mehr junge Menschen entscheiden sich auch dafür, mit dem Zug statt mit dem Auto zu reisen und sind sich der Umweltauswirkungen von Flugreisen bewusst.
Das EVZ unterstützt junge Verbraucher:innen, indem es über EU-Fahrgastrechte bei nachhaltigen Transportmitteln wie Zug oder Fernbus informiert und Initiativen und Kampagnen zum Schutz der Umwelt fördert. Es beantwortet zum Beispiel Fragen wie: Was kann ich tun, wenn mein Zug von Bozen nach Wien ausfällt? Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Bus nach München Verspätung hat?
Digitaler Verbraucherschutz: Streaming, Gaming, Influencer und Co.
Die „Generation Netflix“ hat rund um die Uhr Zugang zu Filmen, Fernsehserien und Sportereignissen; neben zahlungspflichtigen Streaming-Diensten stößt man auch immer wieder auf kostenlos verfügbare Angebote. Lange Zeit eine juristische Grauzone, bis der Europäische Gerichtshof sich zu dieser Frage geäußert und festgestellt hat, dass es strafbar ist, bestimmte Inhalte kostenlos zu streamen, obwohl man weiß, dass diese nur gegen eine Gebühr angesehen werden können.
Was das Gaming anbelangt, ist es wichtig zu wissen, dass das Rücktrittsrecht bei Online-Käufen zwar im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden kann, es aber für Spiele und Software Ausnahmen gibt. Das EVZ unterstreicht, dass während es normalerweise möglich ist, seine Meinung zu ändern, ein Produkt zurückzugeben und sein Geld zurückzubekommen, erlischt bei Spielen und anderen digitalen Produkten das Rücktrittsrecht, sobald online auf den Inhalt zugegriffen wird.
Auch beim Influencer-Marketing kommt der europäische Verbraucherschutz zum Tragen: Die Grundsätze der Transparenz und Klarheit der Informationen verpflichten Blogger, Tiktoker und Co. dazu, Werbepartnerschaften bei ihren Inhalten auf den sozialen Netzwerken entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einem Problem mit einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich kann das Europäische Verbraucherzentrum weiterhelfen. Kostenlose Informationen und Unterstützung gibt es per E-Mail (info@euroconsumatori.org), telefonisch unter 0471 980939 oder auf der Webseite des EVZ (https://www.euroconsumatori.org), auf Facebook (https://www.facebook.com/CentroEuropeoConsumatori) und Instagram (https://www.instagram.com/ecc.italy/).
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Italien/redSupport BARFUSS!
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