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Nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern, Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Wer also am Herz-Jesu-Sonntag im Wald und in einem geringeren Abstand als 20 Meter davon ein Feuer zu entzünden beabsichtigt, braucht dafür eine Sondergenehmigung durch das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat; der Vordruck dafür findet sich unter diesem Link.
Wer einen Waldbrand beobachtet, muss umgehend die Feuerwehr alarmieren, und zwar unter der Notrufnummer 112. “Wir zählen darauf, dass grundsätzlich jedes Risikoverhalten vermieden wird, das einen Waldbrand verursachen könnte”, sagt Landesrat Schuler.
Weitere Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald und das Verhalten im Falle eines Waldbrandes finden sich auf den Landeswebseiten zum Forstdienst sowie der Homepage der Agentur für Bevölkerungsschutz.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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