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Veröffentlicht
am 25.10.2022
Quelle
LPA/red

Entwurf des Stabilitätsgesetz 2023 genehmigt

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am 25.10.2022
Quelle
LPA/red
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Die Landesregierung hat heute (25. Oktober) den Entwurf des Stabilitätsgesetzes zum Landeshaushaltsentwurf 2023 vorgelegt. Der sechs Artikel umfassende Gesetzestext beinhaltet Verfahrensvereinfachungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und beseitigt steuerliche Ungleichheiten in diesem Sektor. So soll die Kfz-Steuer für Fahrzeuge bis zu sechs Tonnen Gesamtgewicht ab kommendem Jahr immer im Jahresrhythmus bezahlt werden und nicht mehr in Viermonatszeiträumen. Bei Änderungen der technischen Daten des Fahrzeugs oder des Verwendungszwecks soll der neue Steuersatz künftig ab jenem Steuerzeitraum fällig werden, der auf die Veränderung folgt, und nicht mehr ab sofort wie derzeit. Auf diese Weise entfallen Ergänzungszahlungen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

Mit dem Stabilitätsgesetz stellt das Land auch die Mittel für die Erneuerung beziehungsweise die Verhandlungen zum Kollektivvertag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art sowie für den Gesundheitsbereich für den Dreijahreszeitraum 2023 bis 2025 bereit. Für die Vertragsverhandlungen mit dem Lehrpersonal ist ein Betrag von vorerst acht Millionen Euro pro Jahr, insgesamt 24 Millionen Euro, vorgesehen. Für das Sanitätspersonal 16 Millionen Euro im Jahr und insgesamt 48 Millionen Euro.

Ein weiterer Punkt im Stabilitätsgesetz ist die Gemeindenfinanzierung. Festgeschrieben werden die Beträge, mit denen das Land in den Jahren 2023 bis 2025 den ordentlichen Fonds, den Investitionsfonds und den Amortisationsfonds für Darlehen speist. In den ordentlichen Fonds fließen demnach in den drei Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils 170,7 Millionen Euro, 169,2 Millionen Euro und 167,8 Millionen Euro. Für den Investitionsfonds sind 156,3 Millionen für 2023, 96,7 Millionen für 2024 und 89,6 Millionen Euro für 2025 vorgesehen, für den Amortisationsfonds 25,3 Millionen Euro im Jahr 2023, 20 Millionen Euro im Jahr 2024 und 25,3 im Jahr 2025. Landeshauptmann Kompatscher betonte in diesem Zusammenhang, dass es sich bei diesen Beträgen um vorläufige Summen handle, die endgültige Dotierung erfolge auf der Grundlage des Abkommens mit der Vertretung der Gemeinden.

Das Stabilitätsgesetz, früher Finanzgesetz, ist ein Begleitgesetz zum Landeshaushalt. Ein weiteres sind die “Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz 2023” (siehe eigene Mitteilung). Nach der heutigen Genehmigung werden Haushaltsentwurf, Stabilitätsgesetzentwurf und Begleitgesetzentwurf dem Landtag übermittelt, wo sie zunächst in den zuständigen Ausschüssen und dann im Plenum behandelt werden.

Quelle: LPA/red

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