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Die Landesregierung hat den Energiebonus (auch bekannt als Kubaturbonus) für weitere fünf Jahre geregelt. Wie schaut die Regelung im Detail aus?
Bei neuen Gebäuden, deren Gesamtbaumasse zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken bestimmt wird, kann die zulässige oberirdische Baumasse um 10 Prozent erhöht werden, wenn das gesamte Gebäude den KlimaHaus – Nature Standard erreicht und darüber hinaus die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen erfüllt werden.
Für bestehende Gebäude kann der Energiebonus in Anspruch genommen werden, wenn eine seit dem Stichtag vom 12. Jänner 2005 bestehende und seither zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken bestimmte oberirdische Baumasse von mindestens 300 Kubikmeter vorhanden ist. Dann kann der Energiebonus 20 Prozent der bestehenden Baumasse mit der Zweckbestimmung “Wohnen” betragen, in jedem Fall aber 200 Kubikmeter erreichen. Zudem muss durch die Baumaßnahme die Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes von einer niedrigeren Klimahaus-Klasse mindestens auf Klimahaus-Klasse B (bisher: Klasse C) verbessert oder die Zertifizierung KlimaHaus R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen ist genau definiert.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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