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Mithilfe der elektronischen Gesundheitsakte (EGA) kann man auch in Südtirol persönliche medizinische Dokumente jederzeit online abrufen. Die EGA steht allen im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen zur Verfügung, die eine Arztwahl getroffen haben – das sind derzeit rund 503.000 Personen. Dieser Online-Dienst ist über das Portal “myCivis” erreichbar. Für den Zugriff benötigt man die digitale Identität SPID, zweite Sicherheitsebene oder den elektronischen Personalausweis (CIE) beziehungsweise die in der Wohnsitzgemeinde aktivierte Bürgerkarte (Gesundheitskarte).
Minderjährige und schutzbefohlene Personen können nicht selbstständig auf ihre EGA zugreifen. Jedoch können deren Eltern oder die Personen, welche das elterliche Sorgerecht oder die gesetzliche Vertretung ausüben, nach der Abgabe einer Eigenerklärung auf dem online-Dienst “Vertretung” mittels ihrer EGA auf die EGA des Minderjährigen oder Schutzbefohlenen zugreifen.
Was Viele gar nicht wissen: Seit Mitte 2020 werden die elektronischen Gesundheitsakten aller im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen, die eine Arztwahl getroffen haben, automatisch mit den für sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst digital generierten klinischen Daten und Dokumenten gespeist. Wer also erstmals in die eigene EGA einsteigt, kann auf die seither digital erstellten Unterlagen zugreifen. Diese umfassen neben den digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten und ambulanten fachärztlichen Leistungen auch Laborbefunde (unter anderem auch die Ergebnisse der PCR-Tests und Antigen-Schnelltests zur Feststellung des Coronavirus, die die bei den Ärzten für Allgemeinmedizin oder Kinderärzten gemacht wurden), die vom Sanitätsbetrieb generierten Radiologie-Befunde oder Protokolle der Notaufnahme. Auch das “Grüne COVID-19-Zertifikat” (Green Pass) ist hier verfügbar. In den EGA werden auch medizinische Dokumente bereitgestellt, die von landesexternen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Italien digital generiert wurden.
Die abrufbaren Dokumente und online-Dienste innerhalb der EGA werden zudem fortlaufend ausgebaut.
Derzeit können nur Bürgerinnern und Bürger auf ihre EGA zugreifen, aber noch in diesem Jahr sollen auch Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinderärzte freier Wahl und den Fachärzten des Südtiroler Sanitätsbetriebes Zugang zu medizinischen Daten und Dokumenten erhalten, welche die von ihnen behandelten Personen in ihrer EGA zum Abruf bereitgestellt haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Arzt oder die Ärztin den Patienten behandelt und der Patient vorab sein Einverständnis zur Einsicht erteilt hat. Zurzeit kann dieses Einverständnis folgendermaßen gegeben oder widerrufen werden: online, innerhalb der eigenen EGA, oder persönlich bei den Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Detaillierte Informationen zur Elektronischen Gesundheitsakte können dem Dokument “Häufig gestellte Fragen (FAQ)” entnommen werden, das im Portal “myCivis” auf der entsprechenden Internet-Seite des Online-Dienstes „EGA“ veröffentlich ist und fortlaufend aktualisiert wird. Dort ist auch das “Informationsblatt FSE” zur Privacy abrufbar.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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