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Veröffentlicht
am 21.06.2023
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

Einheitliche Ladegeräte für die EU

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am 21.06.2023
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red
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Ab 28. Dezember 2024 müssen nach EU-Pflicht alle tragbaren elektronischen Geräte einen USB-C Ladeanschluss besitzen.

In einem aktuellen Schreiben warnt der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, den großen amerikanischen Hersteller „Apple“, sich unverzüglich an die neue Richtlinie anzupassen, da bei Nichteinhaltung der Richtlinie dessen Produkte automatisch vom europäischen Markt ausgeschlossen würden. Unter anderem wird der amerikanischen Hersteller aufgefordert, bestimmte Funktionen oder Dienstleistungen nicht nur Original- oder Apple-zertifizierten Ladegeräten vorzubehalten, da dies dem Wandel der Ladetechnologie widersprechen würde.

Um diesbezüglich eine einheitliche Anwendung der Vorschriften und der Marktüberwachung zu gewährleisten, wurde die Veröffentlichung eines Leitfadens vorgesehen, erklärte Breton in einer Sitzung der EU-Kommission.

Ab Ende 2024 müssen daher Ladegeräte für elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und Headsets, E-Reader, Digitalkameras usw.,unabhängig von Modell oder Hersteller, in ganz Europa über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen. Im Frühjahr 2026 wird diese Richtlinie dann auch auf Laptops erweitert.

Hiermit soll die Nachhaltigkeit der Produkte und der Abbau von Elektroschrott gefördert, sowie den Verbraucher:innen das Leben erleichtert werden. Schätzungen zufolge soll dies zu, einer Vermeidung von mindestens 11.000 Tonnen Elektroschrott (entsorgte und ungenutzte Ladegeräte) pro Jahr führen. Verbraucher:innen sollten hingegen bis zu 250 Mio. Euro pro Jahr für den Ankauf von unnötigen Ladegeräten sparen können.

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

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