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Veröffentlicht
am 28.12.2021
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

„Eine absurde Entwicklung“

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Verbraucherzentrale Südtirol/red
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Laut dem neuen staatlichen Dekret (GvD 40/2021) gilt ab 1. Januar 2022 eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Skifahrer*innen. Die Skiliftbetreiber müssen eine solche Versicherungsdeckung bei Verkauf des Skipasses anbieten, falls man keine Haftpflichtversicherung besitzt, so die VZS. So bewerben Versicherungen und lokale Banken in den letzten Tagen massiv den Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung. Unter den Angeboten befinden sich auch “Tagesangebote”, die online bei Bedarf aktiviert werden können.

„Eine absurde Entwicklung“, so Stefanie Unterweger, Versicherungsberaterin der VZS. „Eine private Haftpflichtversicherung sollten Verbraucher*innen fürs gesamte Jahr besitzen, denn Unfälle mit finanziellen Auswirkungen können auch abseits der Skipiste passieren. So z.B. wenn man mir dem Fahrrad unterwegs ist“.

Eine private Haftpflichtversicherung wird in der Regel als Jahresvertrag für die gesamte Familie abgeschlossen, erklärt die VZS in ihrer Stellungnahme. Sie deckt bis zur versicherten Höchstbetrag, in der Regel weltweit, Schäden, die Versicherte Dritten gegenüber unabsichtlich verursachen. Bereits mit nur wenigen Euros kann eine solche Versicherung fürs ganze Jahr abgeschlossen werden. Laut unserer letzten Prämienerhebung kosten solche Versicherungsprodukte jährlich zwischen 50 und 120 Euro, so die VZS.

Auch für die private Unfallversicherung gilt dasselbe Prinzip. Eine Unfallversicherung benötigt man nicht nur in den Stunden auf der Skipiste, sondern gegebenenfalls rund um die Uhr das ganze Jahr über. Wenn der Versicherungsbedarf vorhanden ist, sollte immer auf einen Jahresvertrag mit individueller Deckung zurück gegriffen werden. Für den Bedarf bietet die VZS einen neuen Kurzcheck an: https://www.consumer.bz.it/de/versicherungs-kurz-check.

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

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