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Veröffentlicht
am 20.03.2025
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Durchführungsverordnung zum Energiebonus tritt in Kraft

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am 20.03.2025
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Ab dem 21. März gilt in Südtirol die neue Durchführungsverordnung zum Energiebonus, die Anreize für Gebäudesanierungen bietet.​

Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission wurde die Durchführungsverordnung zum Energiebonus am 20. März im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt somit am 21. März in Kraft. Die Verordnung zielt darauf ab, die Bestandsnutzung zu fördern und bietet finanzielle Anreize für energetische Sanierungen von Gebäuden. Dies soll nicht nur zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen, sondern auch den Wert von Immobilien steigern und einen positiven Effekt auf die lokale Wirtschaft haben. Hausbesitzer und Investoren sind aufgerufen, sich über die neuen Möglichkeiten zu informieren und von den angebotenen Förderungen Gebrauch zu machen. ​

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