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Was sieht die Lösung vor? Alternativ zu den bereits kommunizierten Maßnahmen zugunsten der Inhaber der Saisonskikarte 2019/20 wurde eine weitere Option ausgearbeitet: Skifahrer, welche die zuvor vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bereits in Anspruch genommen haben, können ab dem kommenden 10. März 2022 und ohne zusätzliche Kosten, einen Skipass derselben Art des damals erworbenen und mit einer Gültigkeit für die restliche Wintersaison beantragen.
Es ist auch möglich, dieses Angebot erst in der nächsten Wintersaison in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann ab 10. März 2023 ein Saisonskipass gleicher Art – Dolomiti Superski oder Talschaft – für den Rest derselben Wintersaison beantragt werden.
Die bereits in der Wintersaison 2021/22 angebotenen Vorteile für Inhaber von Skipässen mit saisonaler Gültigkeit aus der Wintersaison 2019/20 werden, falls nicht bereits in Anspruch genommen, weiterhin bestätigt. Diese wurden nun auch auf die Saison 2022/23 ausgedehnt.
Quelle: VZS/Dolomiti Superski/redSupport BARFUSS!
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