Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Dabei müssen die Hundebesitzer die Kosten für die Erstellung des genetischen Profils tragen, so die Landesregierung. Lokale Körperschaften, öffentliche Einrichtungen und Ordnungskräfte werden folglich biologische Proben überprüfen lassen und einen Abgleich der Daten mit jenen des Melderegisters für Heimtiere vornehmen können. Der Datenabgleich wird jedoch auf die Ausübung der institutionellen Funktionen begrenzt sein und darf nur für diesen Zweck angefordert werden, so die Landesregierung.
Ziel des Beschlusses sei es, “die DNA-Analysen in der zentralen Datenbank zu speichern, um DNA-Tests durchführen und somit zurückgelassenen Hundekot zuordnen sowie die Besitzer streunender Hunde ermitteln zu können”, so der zuständige Landesrat arnold Schuler.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support