Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Der versuchte Betrug beginnt meist mit einer SMS des eigenen Finanzdienstleister – so scheint es zumindest. Dieser teilt mit, dass sich irgendwelche Probleme auf der Karte, auf dem Konto, mit dem Account ergeben haben. Man solle bitte diese Website aufrufen und sich einloggen, um das Problem zu beheben, so erläutert es die VZS. Die aufgerufene Seite sieht dann auch absolut authentisch aus, bis hin zur verschlüsselten Verbindung über https – aber wenn man genau hinblickt, merkt man, dass die Adresse nicht dieselbe ist. Jedoch – wie vielen von uns fiele das auf die Schnelle auf – noch dazu in einer Situation, wo man ohnehin so schnell wie möglich das Konto oder die Karte überprüfen will, da doch der Anbieter ein Problem gemeldet hatte?
Und schon kann es aber geschehen sein – die Zugangsdaten sind „gefischt“, und die Betrüger haben Zugriff aufs Konto oder die Karte. Zwar sollten mit Inkrafttreten der neuen Zahlungsdienstleistungs-Richtlinie PSD2, die ein Login in zwei Schritten zur Pflicht gemacht hatte, diese Fälle eigentlich der Vergangenheit angehören – jedoch scheinen die Fälle eher zu- als abzunehmen (die VZS berichtete mehrfach). Daher hilft eigentlich nur eins, so die VZS: kühlen Kopf bewahren und mit Hausverstand an die Sache herangehen. Wenn Sie Ihren Anbieter kontaktieren wollen, verwenden Sie am besten die Daten, die Sie auf dem Kontoauszug oder anderen offiziellen Dokumenten finden.
Einige Tipps der VZS:
Grundsätzlich wird man von Banken oder Kreditkartenbetreibern nie aufgefordert, eine Website aufzusuchen und sich einzuloggen; wenn Sie eine solche SMS, E-mail oder einen solchen Anruf erhalten, ist Misstrauen erst mal angebracht.
Wenn Sie sich einloggen, tippen Sie die Adresse der Seite von Hand ein, und verwenden Sie die offizielle Webadresse – klicken Sie nicht auf die Links, die sie erhalten haben.
Verlangt man auf irgend einem Weg von Ihnen, Einmal-Passwörter weiterzugeben (die z.B. per SMS aufs Handy kommen), sollten alle Alarmleuchten auf Rot springen – diese sind allein für Sie bestimmt!
Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrem Anbieter weitere Auskünfte erhalten. Auch die Verbraucherzentrale Südtirol oder die Postpolizei stehen Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite.
Wenn sie nicht genehmigte Geldbewegungen feststellen, gilt es, folgende Schritte zu unternehmen:
– Karte bzw. Konto sofort sperren lassen;
– bei den Behörden (Polizei/Carabinieri) Anzeige bzw. Strafanzeige erstatten;
– eine schriftliche Beschwerde an den Finanzdienstleister richten, die Bewegungen aberkennen und die Rückerstattung der betroffenen Summen fordern (Anzeige beilegen);
– sollte der Finanzdienstleister nicht bzw. negativ antworten, kann nach Ablauf der Frist von 60 Tagen ab Beschwerde vor dem Bankenschiedsgericht ABF (www.arbitrobancariofinanziario.it) Rekurs eingereicht werden.
Support BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support