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Die bereits in Kraft getretene Corona-Verordnung Nr. 33 beinhaltet im Wesentlichen zwei Punkte: Zum einen wird das freiwillige Testangebot in den Schulen aller Stufen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich war das Screening mit Ende Oktober ausgelaufen. Der Sanitätsbetrieb hatte sich nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Wochen dafür ausgesprochen, das freiwillige Angebot bis Jahresende 2021 zu verlängern.
Der zweite Punkt betrifft Schulaufführungen in Theatern oder Kinos: Wenn Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit an einer Vorführung teilnehmen, soll dies nur mehr bei gleichzeitiger Anwesenheit von einer Schulklasse möglich sein.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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