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Neben diesem Beschluss hat die Landesregierung weitere Corona-Maßnahmen spezifiziert. So müssen Gastronomiebetriebe, die Mensadienste für Unternehmen anbieten, in gemischten Situationen (öffentliches Restaurant und Mensadienst) die 2G-Regel (Genesen oder Geimpft) einhalten. Findet der Mensabetrieb in einem eigenen Raum statt, gilt die weniger strenge 3G-Regel.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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