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Veröffentlicht
am 10.08.2021
Quelle
lpa/red

Corona-Beihilfen: Weitere 91 Millionen für den Tourismus

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am 10.08.2021
Quelle
lpa/red
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Seit heute kann das Land Südtirol offiziell über die Finanzmittel von 91 Millionen Euro für Betriebe in Südtirols Skigebieten verfügen. Die Landesregierung hat heute die entsprechende Eintragung in den Landeshaushalt 2021 genehmigt. Diese Mittel sind Teil eines größeren Hilfspaket, das der Landesrat für Tourismus und Landwirtschaft Arnold Schuler heute (10. August) in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung vorgestellt hat.

Sowohl auf Staats- als auch auf Landesebene waren in der Vergangenheit dringende Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung des Tourismussektors erlassen worden, um die schwerwiegende, durch die Verlängerung der Einschränkungsmaßnahmen entstandene wirtschaftliche Notsituation im Zusammenhang mit dem Covid-19-Notstand zu mildern.

So hatte die Landesregierung zur Existenzsicherung der Betriebe Beihilfen in Form von Verlustbeiträgen für Kleinunternehmen und Fixkostenzuschüssen genehmigt. Neben diesen wurde auf staatlicher Ebene ein 800-Millionen-Euro Hilfspaket für Wintersportgebiete auf den Weg gebracht. Wie von Landesrat Schuler bereits angekündigt, war es möglich, ein Drittel der Gelder für Südtirol zu sichern. “Nachdem die EU-Kommission nun vergangene Woche die Beihilfen für die Skiliftbetreiber genehmigt hat, rechnen wir mit 165 Millionen Euro an Entschädigung, die direkt vom Staat an Südtirols Liftbetreiber ausgezahlt werden. Dazu kommen weitere vier Millionen für die Skilehrer.“ Die Kriterien für die Auszahlung der Verlustbeiträge an die Skilehrer sollen laut Schuler demnächst in der Landesregierung behandelt werden, wobei das Land eine weitere Aufstockung in Aussicht gestellt habe.

Die bereits genannten 91 Millionen Euro, die Südtirol aus dem staatlichen Hilfspaket vom Staat erhält, werden nun ausbezahlt. Die Kriterien dafür hatte die Landesregierung heuer bereits mit zwei Beschlüssen genehmigt (Nr. 307/2021 und Nr. 373/2021). Damit haben alle Südtiroler Betriebe mit einem Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent zwischen April 2020 und März 2021 Anrecht auf einen Beitrag, bemessen auf die Fixkosten und abhängig von der Höhe des Umsatzverlustes. Wie Landesrat Schuler erklärt, “dienen diese zusätzlichen Finanzmittel somit in erster Linie dazu, die bereits zugesagten Beiträge zu finanzieren und es entsteht keine Ungleichbehandlung zwischen den Betrieben. Es ist auch weiterhin der Umsatzverlust entscheidend und nicht der Standort.” Schuler betonte, wie wichtig diese Unterstützungsmaßnahmen für Südtirols Wintertourismus-Betriebe sind und hob hervor, dass der Verhandlungserfolg nur dank des gemeinsamen Einsatzes von Landeshauptmann Arno Kompatscher, Senator Dieter Steger sowie der Amtskollegen Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider nationaler Ebene möglich war.

Quelle: lpa/red

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