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Unterstützt werden Projekte, die dazu beitragen, die rechtliche Situation der Frau zu verbessern, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und insbesondere eine Gleichstellung im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu erlangen. Es werden außerdem Projekte gefördert, die herkömmliche Rollenzuweisungen hinterfragen und eine gerechte Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann fördern, Frauenkultur unterstützen und verbreiten sowie Interesse insbesondere für die kritische Aufarbeitung der Frauengeschichte wecken und Leistungen von Frauen sichtbar machen. Für die Durchführung der Projekte kann ein Beitrag im Ausmaß von 30 bis 70 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewährt werden.
Um den Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie private Einrichtungen und Körperschaften, in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist. Sie alle dürfen keinerlei Gewinnabsichten verfolgen. Die detaillierten Richtlinien, der Vordruck für den Antrag und die weiteren Anlagen sind auf den Webseiten des Landes unter “Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit” abrufbar.
Die Anträge müssen innerhalb 20. Jänner 2022 an das Frauenbüro, Landesabteilung Präsidium – Amt für Landessprachen und Bürgerrechte, Dantestraße 11, 39100 Bozen per Einschreiben oder PEC-Mail (lb-ld@pec.prov.bz.it) gesendet oder dort persönlich abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es im Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 416970 oder per Mail an frauenbuero@provinz.bz.it.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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