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Laut Beschluss der Landesregierung (siehe Anlage A unten) ist das europäische Covid-Zertifikat bei Veranstaltungen für alle volljährigen Personen beziehungsweise ein Corona-Test vor Ort für junge Leute von zwölf bis zu 18 Jahren als Voraussetzungen für eine Teilnahme festgeschrieben. Die Aufsicht obliegt den Veranstaltern. Die Regelungen betreffen vor allem Wiesen- und Dorffeste, die meist von Vereinen und Verbänden – beispieslweise von Musikkapellen, Sportvereinen, Feuerwehren oder Chören – veranstaltet werden. In einem Rundschreiben haben gestern (8. Juli) Landeshauptmann Arno Kompatscher, der Landesrat für Bevölkerungsschutz, Arnold Schuler, und der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, die Verbände über die Verhaltensregelungen informiert.
Sommerbetreuung: Regelmäßige Sars-CoV-2-Testung empfohlen
Schließlich beinhaltet die neue Anlage A auch eine Empfehlung, und zwar wird für die Sommerbetreuung empfohlen, die teilnehmenden Kinder und die Betreuenden regelmäßig einem Sars-CoV-2-Nachweis zu unterziehen. Auf diese Weise soll allen Teilnehmenden Sicherheit geboten und im Herbst einen halbwegs sicherer Schulstart gewährleistet werden.
Der Sanitätsbetrieb wird für diese Zwecke über die Apotheken kostenlose Tests zur Verfügung stellen.
Die neue Anlage A wird ebenso wie die Verordnung Nr. 27 und das Rundschreiben an die Gemeinden im Corona-Portal der Landeswebseite veröffentlicht.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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