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239 Minderjährigen wurden laut Stichdatum 31. Dezember 2021 betreu, zwölf weniger als im Vorjahr. Der Anteil der Buben ist höher als jener der Mädchen, auch bei ausländischen Personen, so ASTAT. In 58,6% der Fälle wurde die Aufnahme durch das Jugendgericht angeordnet. Die Erziehungsschwierigkeiten der Eltern sind der Hauptgrund für die Aufnahme von Minderjährigen in den verschiedenen Einrichtungen. Die Aufenthaltsdauer in der Einrichtung beträgt laut ASTAT bei 42,3% der Fälle weniger als ein Jahr.
Quelle: ASTAT/redSupport BARFUSS!
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