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Von diesem Abkommen profitieren sollen Unternehmen und Freiberufler, die in Folge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Finanzierungen sind im Zusammenhang mit dem neuen staatlichen Gesetzesdekret Nr. 73 vom 25. Mai (Sostegni bis), das bei der EU zur Notifizierung aufliegt und noch auf grünes Licht von der EU-Kommission wartet, vorübergehend ausgesetzt, so das Land in einer Pressemitteilung.
Die Aussetzung bleibt so lange bestehen, bis die Bedingungen für die Finanzierung und die Rückbürgschaften gemäß dem vorübergehenden EU-Rahmen geklärt sind, wie die für Innovation und Forschung zuständige Landesabteilung mitteilt. Mit dieser vorübergehenden Aussetzung sollen Probleme im Zusammenhang mit etwaigen Finanzierungen oder Krediten vermieden werden. Es gelte, die notwendige Zeit abzuwarten, bis alle regulatorischen Unsicherheiten ausgeräumt sind und alle zuständigen Stellen und Institutionen alle Neuerungen vollständig umsetzen können, sowohl der Staat als auch der zentrale Garantiefonds und das Land Südtirol.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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