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Ein Auszug aus der Fallchronik des EVZ Italien in Sachen Betrügereien beim Online-Autokauf soll die Problematik klarer machen:
„All diese Fälle erinnern an eine Neuinszenierung uns bereits bekannter Meldungen zu Betrügereien, bei denen die Identität tatsächlich existierender Unternehmen zu betrügerischen Zwecken geklont wurde. Und unsere Recherche festigte die Überzeugung, dass alle ob genannten Fälle genau diesem Muster folgten“, weiß Julia Rufinatscha, Rechtsberaterin am EVZ Italien in Bozen. „So konnten wir über die angegebenen Kontaktdaten ein in der Handelskammer tatsächlich eingetragenes Unternehmen ausfindig machen. Meist gab es auch eine Homepage. Und eben diese Homepage ist häufig ein wichtiger erster Hinweis auf ein betrügerisches Angebot. In all den oben aufgelisteten Fällen stellte sich nämlich heraus, dass die Internetseite erst vor wenigen Wochen errichtet worden war“, fügt die Beraterin hinzu.
Wie man zu den Daten in Bezug auf den Zeitpunkt der Errichtung einer Internetseite kommt? Suchen Sie nach dem Schlagwort „domainsearch“ und geben Sie dann die Domain des Unternehmens ein, rät die EVZ. Die Daten, die von der Suchmaschine ausgespuckt werden, sind zwar spärlich, aber für Ihre Recherche ist das Datum, das Sie unter „Creation Date“ finden, ausreichend.
In einigen Fällen kann auch ein Handelskammerauszug, der häufig sogar vom Verkäufer selbst beigelegt wird, um Vertrauen zu erwecken, mehr Aufschluss geben. So kann bereits die Beschreibung der Tätigkeit, die aus dem Handelskammerauszug hervorgeht, sehr hilfreiche Informationen liefern.: Bei genauem Hinschauen könnte man z. B. erkennen, dass die Tätigkeitsbeschreibung des tatsächlich geklonten Unternehmens von dem betrügerischen Angebot abweicht oder aber dort keine Rede von einer Online-Vertriebsform ist.
„Betrüger suchen sich natürlich mit Vorliebe solche Unternehmen zum Klonen aus, die noch keine Online-Präsenz haben: So stoßen die InteressentInnen bei ihrer Online-Recherche lediglich auf die betrügerische Homepage“, verrät uns die Beraterin des EVZ Italien.
Hier noch einmal die wichtigsten Merkmale kompakt zusammengefasst:
„Sollte also Ihr Verkaufsangebot einen oder gleich mehrere der oben genannten Punkte aufweisen, so ist es ratsam von einer Zahlung abzusehen. Denn, sobald der Betrüger Sie zu einer Zahlung überredet hat, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Anzeige zu erstatten, wobei die Chancen, dass Sie dann das bereits bezahlte Geld wieder zurückbekommen, sehr schlecht stehen,“ so der Rat von Julia Rufinatscha. Wenn die Recherche zu keinem sicheren Ergebnis führt, können sich Betroffene gerne mit dem Europäischen Verbraucherzentrum über E-Mail an info@euroconsumatori.org oder telefonisch unter 0471 980939 in Verbindung setzen.
Quelle: EVZ/redSupport BARFUSS!
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